Baumrecht/Baurecht
Frage: Ich bin Gemeinderätin und in der Kommunalpolitik tätig. Unsere Gemeinde verfügt über eine Baumschutzverordnung. Bislang ging man vom Grundsatz „Baurecht vor Baumrecht“ aus und davon, dass der Baumschutz bei Bauvorhaben zurücktreten muss. Ist das noch aktuell?
Antwort: Nein! Durch den Beschluss des BayVGH vom 31.07.2023, das Urteil des EGMR vom 09.04.2024 – Klimaseniorinnen – und nicht zuletzt durch unseren aktuellen Fachartikel in den Bayerischen Verwaltungsblättern hat sich hier die Rechtslage wohl zugunsten des Baumschutzes gedreht, vgl. VGH München, KlimR 2023, 350; Klimesch/Hiederer, BayVBl. 2024, 469: es gilt künftig Baumrecht vor Baurecht!