Blockwahl
Frage: In unserer Wohnungseigentumsanlage (WEG) wurden in der Eigentümerversammlung (ETV) Anfang September drei Verwaltungsbeiräte gewählt. Die Abstimmung erfolgte als Blockwahl, d.h. man konnte nur über alle drei Bewerber gemeinsam abstimmen. Ist das Wahlverfahren zulässig?
Antwort: Nein! Die Wahl der Beiräte durch sog. Blockwahl ist unzulässig, vgl. AG Charlottenburg, ZWE 2023, 422; so schon LG Düsseldorf, NZM 2004, 468. Die Eigentümer müssen über jeden Kandidaten einzeln abstimmen! Sie können den Beschluss über die Beiratswahl gem. § 44 WEG binnen Monatsfrist (gerechnet ab Beschlussfassung, nicht ab Protokollerhalt!) gerichtlich anfechten.