Erbscheinsverfahren
Frage: Meine Geschwister und ich streiten nach dem Tod meiner Eltern um das Erbrecht. Im Erbscheinsverfahren bin ich vor dem Amtsgericht Dillingen (und OLG München) gegen meine Schwester unterlegen, weil ich einen schlechten Anwalt hatte, der vieles nicht vorgebracht hat. Kann ich noch was machen?
Antwort: Ja – neues Spiel, neues Glück! Trotz rechtskräftiger Entscheidung im Erbscheinsverfahren haben Sie die Möglichkeit, vor dem Landgericht Augsburg eine sog. Erbenfeststellungsklage zu erheben. Denn der Ausgang des Erbscheinsverfahrens entfaltet keine Bindungswirkung für den landgerichtlichen Prozess über die Feststellung des Erbrechts, vgl. BGH, ZEV 2010, 468.