Gebäudeversicherung
Frage: Ich habe zwei Wasserschäden in meiner Wohnungseigentumsanlage (WEG) verursacht. Können mich die WEG und die darunter befindlichen Eigentümer verklagen?
Antwort: Überraschend: wenn ein versicherter Leitungswasserschaden vorliegt, dann nein! Geschädigte Miteigentümer – und wohl auch die WEG (noch ungeklärt) – müssen sich an die Gebäudeversicherung halten, BGH, NZM 2007,88. Die Treuepflicht unter Wohnungseigentümern verbietet Ihre Inanspruchnahme, wenn der Wasserschaden oder Brandschaden vom Gebäudeversicherungsvertrag gedeckt ist! Daran ändert auch eine – ggf. unberechtigte – Deckungsablehnung durch den Gebäudeversicherer nichts.