Geschäftsraummiete
Frage: Ich vermiete Ladenflächen an einen Discounter. Im vom Discounter gestellten Geschäftsraummietvertrag findet sich eine Ausschlussfrist für Nebenkosten: „Nach Ablauf von 12 Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode ist die Geltendmachung von Nachforderungen ausgeschlossen“. Kann ich noch die Nebenkosten für 2022 abrechnen?
Antwort: Ja! Die Ausschlussklausel ist gem. § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB unwirksam, vgl. OLG Jena, NZM 2012, 642. Zwar kann in Gewerberaummietverträgen eine Ausschlussfrist für die Abrechnung von Nebenkosten vereinbart werden. Allerdings stellt es eine unangemessene Benachteiligung des Vermieters dar, wenn der Verlust seiner Nebenkostennachforderung automatisch, ohne Rücksicht auf ggf. fehlendes Verschulden eintritt.