Modernisierung I
Frage: Unser Vermieter hat im ganzen Haus die Fenster erneuern lassen und neue Isolierfenster eingebaut. Kann er mir die Miete um € 85,00 erhöhen, wenn die Fenster zwar noch intakt, aber schon 50 Jahre alt waren?
Antwort: Nein! Bei einer Modernisierungsmieterhöhung muss der Vermieter gem. § 559 Abs. 2 BGB den Instandsetzungsanteil herausrechnen. Dieser fällt auch bei noch funktionsfähigen Bauteilen an und bemisst sich nach dem Verhältnis deren Lebensdauer zum Lebensalter, vgl. BGH, NZM 2020, 795. Bei 50 Jahre alten Fenstern bleibt kein nennenswerter Erhöhungsbetrag, vgl. Schmidt-Futterer, Mietrecht, § 538 Rn 39.