Senioren digital?
Frage: Ich bin schon älter und habe auch keinen Internetanschluss. Nun hat der Verwalter die gesamte Verwaltung auf elektronische Kommunikation umgestellt, wir erhalten Einladungen zur Eigentümerversammlung (ETV) und die Jahresabrechnung nur noch per E-Mail (die ich ja nicht habe). Darf er das?
Antwort: Nein, eine „Zwangsdigitalisierung“ von Senioren ist unzulässig! Zwar darf der Verwalter gem. § 24 Abs. 4 WEG i.V.m. § 126b BGB per E-Mail zur ETV einladen, vgl. AG Landshut, ZMR 2023, 512. Allerdings gilt dies nur, wenn Sie ihm Ihre E-Mail-Adresse zuvor übermittelt haben, vgl. Merle, in: Bärmann, WEG, § 24 Rn 43.