Spielhalle II

Frage: Ich bin Gewerberaummieter und betreibe zwei Spielhallen im selben Gebäude. Wegen einer Änderung im Glücksspielrecht darf ich die zweite Spielhalle nicht weiter betreiben. Mein Vermieter meint, das sei mein Problem, zumal eine Klausel im Geschäftsraummietvertrag mir das Risiko der behördlichen Genehmigung zuweist. Stimmt das?

Antwort: Nein! Die Miete ist auf Null gemindert, das Risiko einer behördlichen Genehmigung der Spielhalle trifft hier den Vermieter, vgl. OLG Brandenburg, MietRB 2024, 282. Die o.g. Klausel benachteiligt Sie als Mieter unangemessen und ist gem. § 307 BGB im Formularmietvertrag unwirksam, vgl. Guhling/Günter, Gewerberaummiete, § 536 Rn 180.