Vertreterklausel
Frage: Ich habe eine Eigentumswohnung und selten Zeit, an den Eigentümerversammlungen (ETV) teilzunehmen. Als ich meine Freundin als Vertreterin zur ETV entsenden wollte, hat der Verwalter ihr die Teilnahme unter Berufung auf eine sog. Vertreterklausel in der Teilungserklärung verweigert („Vertretung nur durch Ehegatten“). Zu Recht?
Antwort: Nein! Lebensgefährten sind nach der Rechtsprechung insoweit den Ehegatten gleichgestellt, vgl. OLG Köln, NZM 2004, 656. Der unberechtigte Ausschluss führt zur Anfechtbarkeit der Beschlüsse.