Weihnachten
Frage: Ich habe in der Adventszeit einen weihnachtlichen Kranz außen an der Wohnungstür, mein Nachbar stört sich an der Dekoration. Ist mein Weihnachtsschmuck in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erlaubt?
Antwort: Ja! In der Adventszeit, also zwischen dem 1. Advent und dem 6. Januar, ist der Kranzschmuck als sozialadäquat und üblich hinzunehmen, vgl. AG Hamburg, ZMR 2012, 139. Dasselbe gilt für weihnachtlichen Lichterschmuck am Balkon, vgl. AG München, Beschluss vom 22.04.2004 – 484 UR II 639/03.