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Klimesch hat Recht

Dönergrill/Shisha-Bar

Frage: In unserer Eigentümergemeinschaft (WEG) betreiben zwei Mieter im Erdgeschoss einen Dönerladen und eine Shisha-Bar. Ist der Betrieb von Dönergrill und Shisha-Bar zulässig, wenn die im EG gelegenen Gewerbeeinheiten in der Teilungserklärung als „Laden“ bzw. als „Gaststätte“ ausgewiesen sind?

Antwort: Nein! Ein Dönerimbiss darf im Teileigentum „Laden“ ebenso wenig betrieben werden wie eine Shisha-Bar im Teileigentum „Gaststätte“, vgl. LG München I, ZMR 2020, 1042; LG Dortmund, ZWE 2021, 217. Da gem. § 9a Abs. 2 WEG nur die WEG auf Unterlassung klagen kann, muss die Eigentümerversammlung Ihnen auch helfen, vgl. Emmerich, ZWE 2021, 193.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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