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Klimesch hat Recht

Katzen

Frage: In unseren Garten kommt immer die Katze des Nachbarn. Mich stört das enorm, weil das Tier schon Vögel angegriffen hat. Sie kackt auch in den Sandkasten, wo unsere Kinder spielen. Muss ich das Streunen hinnehmen?

Antwort: Die Frage ist umstritten: Nach meiner Auffassung müssen Sie es nicht hinnehmen, dass fremde Katzen auf Ihr Grundstück laufen und dort die Tierwelt (Vögel, Eidechsen u. a.) beeinträchtigen, vgl. Klimesch, ZMR 2023, 346; ebenso AG Passau, NJW 1983, 2885. Die anderslautende Entscheidung des AG Ahrensburg (IMR 2023, 121) ist m. E. weder mit Art. 14 GG („Eigentum“) noch mit Art. 20a GG („Staatsziel Umweltschutz“) vereinbar.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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