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Klimesch hat Recht

Konkurrenzschutz

Frage: Ich habe für den Betrieb einer bayerischen Gaststätte Räume in einem Gebäudekomplex angemietet. Jetzt hat mir mein Vermieter, dem auch das Nachbarhaus gehört, nebenan einen Imbiss reingesetzt. Ich befürchte Umsatzeinbußen. Kann ich die Miete mindern?

Antwort: Ja! Wenn sich in Ihrem Gewerberaummietvertrag kein entsprechender Ausschluss findet, schuldet der Vermieter sog. vertragsimmanenten Konkurrenzschutz, vgl. Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, Handbuch der Geschäftsraummiete, § 14 Rn 149. Konkret darf der Vermieter keine Betriebe mit gleichem oder ähnlichem Geschäftsfeld im gleichen Gebäude oder im unmittelbaren Nachbargebäude ansiedeln, widrigenfalls ein zur Mietminderung berechtigender Mangel der Mietsache vorliegt, vgl. BGH, NZM 2013, 52.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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