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Klimesch hat Recht

Malerarbeiten

Frage: Vor vier Jahren habe ich die Fassade meines Hauses komplett neu streichen lassen. Jetzt nach 4 Jahren blättert die Farbe ab und an zahlreichen Stellen finden sich richtige Farbabplatzungen. Der Bauunternehmer weigert sich nachzubessern und beruft sich auf Verjährung (angeblich nach 2 Jahren). Hat er Recht?

Antwort: Nein! Die Gewährleistungsansprüche wegen Baumängeln verjähren gem. § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB bei Arbeiten an einem Bauwerk in 5 Jahren. Bei einem umfassenden Außenanstrich der Fassade geht die Rechtsprechung von Arbeiten an einem Bauwerk und damit von einer 5-jährigen Gewährleistungsfrist aus, vgl. BGH, NJW 1993, 3195; Messerschmidt/Voit, Privates Baurecht, § 634a Rn 29.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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