← Kolumnen 2023
Klimesch hat Recht

Mieterhöhung

Frage: Meine Freundin wohnt in Augsburg, ich selbst am Tegernsee; wir haben beide eine vermietete Eigentumswohnung in München. Jetzt haben wir die Miete erhöht. Wird auf die Mietspiegelwerte ein Inflationsausgleich aufgeschlagen?

Antwort: Ja! Das Gericht schlägt einen sog. Stichtagszuschlag auf den Mietspiegelwert auf, vgl. AG München, Urt. v. 15.11.2023 – 416 C 18778/23. Im Urteil immerhin 10,74 %! Der Wert errechnet sich aus der Erhöhung des Verbraucherpreisindex seit der Datenerhebung im Januar 2022. Ob Sie den Stichtagszuschlag bereits im Mieterhöhungsverlangen ansetzen können, ist umstritten (dafür: Fleindl, NZM 2017, 325; dagegen: AG München, a. a. O.).

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

Ihr Fall liegt ähnlich?

Jetzt beraten lassen →