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Klimesch hat Recht

Nachbarbau

Frage: Der Eigentümer des Nachbargrundstücks zieht ein großes Haus hoch mit einer gigantischen Baustelle. Wegen des Baulärms erklären die Mieter in meinem eigenen Mietshaus eine Mietminderung um 20 %. Kann ich denn wegen der erlittenen Mietminderungen beim Bauherrn Regress nehmen?

Antwort: Ja! Sie können die Baustelle zwar nicht verhindern, haben aber nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Ob in voller Höhe der erlittenen Mietverluste (so Klimesch, ZMR 2016, 516; ähnlich LG Hamburg, NZM 1999, 169) oder nach Abzug einer entschädigungslos hinzunehmenden Mietminderung von 5 bis 10 % (so Flatow, WuM 2022, 707): streitig.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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