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Klimesch hat Recht

Naturgarten

Frage: Mein Mann und ich haben einen Reihenhaus-Garten mit Zierrasen und Kirschlorbeersträuchern. Können wir einen Naturgarten mit heimischen Wildsträuchern und Wildblumenwiese anlegen?

Antwort: Ja, der Naturgarten ist eine zulässige Gartenform, vgl. LG Köln, ZMR 2011, 955. Probieren Sie doch anstelle von Kirschlorbeer und anderen sterilen Baumarkt-Gewächsen einfach mal heimische Sträucher! Für Schmetterlinge wertvoll: Faulbaum, Rote Heckenkirsche, Schlehe, Salweide, Schwarzerle, Zitterpappel, Wildrosen und alle Obstgehölze. Der Faulbaum sollte in keinem Garten fehlen, ist erhältlich bei Dehner Gartencentern (Rain und Augsburg) und beim Gartencenter Seebauer (München). Mehr unter www.naturgarten-muenchen.de.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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