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Klimesch hat Recht

Reservierungsvereinbarung

Frage: Wir wollten eine schöne Wohnung kaufen und haben uns diese vom Makler für eine Reservierungsgebühr von € 3.000,00 reservieren lassen. Aus diversen Gründen konnten wir die Wohnung dann doch nicht nehmen. Kann der Makler die Rückzahlung der Reservierungsgebühr unter Verweis auf eine Verfallklausel im separaten Reservierungsvertrag verweigern?

Antwort: Nein! Jedenfalls dann, wenn es sich bei der separaten Reservierungsvereinbarung nicht um eine sog. Individualvereinbarung handelt, ist die Reservierungsklausel nach AGB-Recht unwirksam, vgl. BGH, NZM 2023, 602. Von einer AGB-schädlichen Individualvereinbarung ist nicht bereits dann auszugehen, wenn über die Reservierungsklausel gesprochen wurde, vgl. BGH, NJW 2018, 857.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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