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Klimesch hat Recht

Risse

Frage: Auf dem Nachbargrundstück finden Bauarbeiten statt (Aushub der Baugrube, Rammarbeiten für Spundwände u. a.). Nun sind an meinem Haus Risse aufgetreten. Der Nachbar und Bauherr verweigert die Schadensregulierung, weil er meint, die Risse stammten nicht von seinem Bauvorhaben, sondern mein Haus sei baufällig. Kommt er damit durch?

Antwort: Nein! Es besteht ein Anscheinsbeweis dafür, dass die Risse durch das Bauvorhaben verursacht wurden, vgl. KG, IBR 2015, 194. Der Grundstücksnachbar haftet für die Riss-Schäden verschuldensunabhängig nach den Grundsätzen des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs gem. § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog, vgl. KG, IBR 2015, 195.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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