← Kolumnen 2023
Klimesch hat Recht

Spielplatz

Frage: Ich bin Eigentümerin einer Wohnung im Erdgeschoss. Man hat mir jetzt einen Spielplatz in einer Entfernung nur ca. 2–5 m vor mein Schlafzimmerfenster gesetzt. Ist das rechtens?

Antwort: Nein! Auch wenn für Spielplätze kein ausdrücklicher Mindestabstand zu Wohngebäuden vorgesehen ist, etwa in der Bayerischen Bauordnung (BayBO), ergeben sich einzelfallabhängige Mindestabstände aus anderen Regeln des öffentlichen Baurechts, des Wohnungseigentumsrechts und des Mietrechts: So bestimmt § 15 Abs. 1 BauNVO („Rücksichtnahmegebot“), dass bestimmte bauliche Anlagen baurechtlich unzulässig sind, wenn sie nach ihrer Lage der Eigenart des Baugebiets widersprechen, vgl. Fickert/Fieseler, BauNVO, § 15 Rn 10.1.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

Ihr Fall liegt ähnlich?

Jetzt beraten lassen →