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Klimesch hat Recht

Vermächtnis II

Frage: Mein Onkel hat mich in seinem Testament bedacht und mir eine Eigentumswohnung als Vermächtnis zugewendet. Er wollte, dass ich für mein Studium und den späteren Berufsweg finanziell abgesichert bin. Nun ist er verstorben und hat leider die Eigentumswohnung vorher verkauft. Gehe ich leer aus?

Antwort: Nicht unbedingt! Zwar fällt Ihnen als Ersatz nicht automatisch der Verkaufserlös zu (§ 2169 Abs. 3 BGB nicht einschlägig). Allerdings ergibt in Ihrem Fall die ergänzende Testamentsauslegung, dass Ihr Onkel Sie nicht leer ausgehen lassen wollte, daher gilt der Verkaufserlös als vermacht, vgl. BGH, NJW 1957, 421.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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