← Kolumnen 2023
Klimesch hat Recht

Vermächtnis III

Frage: Meine Tante hat mir durch Vermächtnis eine Eigentumswohnung zugewendet. Mein Onkel ist Alleinerbe und ich habe die Befürchtung, dass er die mir vermachte Eigentumswohnung verkauft. Kann ich meinen Anspruch aus dem Grundstücksvermächtnis absichern?

Antwort: Ja! Wenn sich im Testament Anhaltspunkte dafür finden, dass der Vermächtnissicherungsanspruch mitvermacht ist, können Sie im Grundbuch eine Vormerkung eintragen lassen, vgl. BGH, NJW 2001, 2883. Dies ist eine Frage der Testamentsauslegung. In einem aktuellen Fall hat das Landgericht Augsburg auf meinen Antrag hin eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen, vgl. LG Augsburg, Beschluss vom 03.01.2023 – 035 O 4061/22.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

Ihr Fall liegt ähnlich?

Jetzt beraten lassen →