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Klimesch hat Recht

Ankaufsrecht

Frage: Ich habe mein Grundstück an eine Bank verkauft, eine Fehlentscheidung. Der Kaufvertrag ist aufschiebend bedingt durch die innerhalb von 2 Jahren zu erklärende Mitteilung der Bank an den Notar, dass die Bedingung eingetreten ist. Kann ich die Auflassung an die Bank noch verhindern?

Antwort: Ja! Im geschilderten Fall habe ich beim Landgericht Traunstein erfolgreich gegen die Bank geklagt. Ein Kaufangebot mit einseitig langer Bindungsdauer zugunsten der Bank („Ankaufsrecht“) ist nach § 308 Nr. 1 BGB analog unwirksam, wenn die lange Bindungsdauer nicht durch einen finanziellen Ausgleich kompensiert wird, vgl. LG Traunstein, ZMR 2017, 283.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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