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Klimesch hat Recht

Außenbereich?

Frage: Mein Grundstück am Ortsrand wird im Norden und Westen von Häusern begrenzt. Im Osten führt eine Straße am Grundstück vorbei, im Süden ein teilweise asphaltierter Feldweg. Kann das Bauamt mir unter Hinweis auf die angebliche Lage im Außenbereich die Baugenehmigung verweigern?

Antwort: Nein! Es dürfte ein (bebaubarer) Innenbereich gem. § 34 BauGB vorliegen. Eine L-förmige Begrenzung Ihres Grundstücks durch Umgebungsbebauung kann für die Annahme eines Bebauungszusammenhangs genügen, wenn sich auf der offenen Seite eine (optische) Begrenzung aus Straßen, Wegen, Flüssen, Böschungen oder einem Waldrand ergibt, vgl. BVerwG, ZfBR 2016, 67; BayVGH, IBRRS 2024, 3068.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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