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Klimesch hat Recht

Gemeinschaftliches Testament

Frage: Meine Eltern haben 2004 ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich gegenseitig zu Erben einsetzen und mich und meinen Bruder als Schlusserben zu je ½ bestimmen. Nach dem Tod meines Vaters 2006 hat meine Mutter in einem weiteren Testament von 2012 meinen Bruder als Alleinerben eingesetzt. Erbt mein Bruder alles?

Antwort: Nein! Das Einzeltestament von 2012 ist gem. § 2271 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam, weil es der wechselbezüglichen Erbeinsetzung der beiden Söhne als hälftige Schlusserben im gemeinschaftlichen Testament widerspricht, vgl. Braun/Schuhmann, in: Burandt/Rojahn, Erbrecht, § 2271 Rn 25.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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