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Klimesch hat Recht

Geschäftsraummiete und Umsatzsteuer

Frage: Wir sind eine Praxisgemeinschaft von Ärzten und haben ein Stockwerk angemietet. In unserem Mietvertrag ist die Miete „zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer“ ausgewiesen, wir zahlen seit 4 Jahren die Nettomiete plus Umsatzsteuer. Können wir die gezahlte Umsatzsteuer zurückfordern und für die Zukunft lediglich die Nettomiete zahlen?

Antwort: Unter Auslegungsvorbehalt: ja! Ihr Vermieter kann (außer bei Altgebäuden) nicht nach § 9 Abs. 2 UStG zur Umsatzsteuer optieren, weil Arztpraxen gem. § 4 Nr. 14 a) UStG von der Umsatzsteuer befreit sind. Damit entfällt für Sie die Umsatzsteuer auf die Nettomiete, vgl. BGH, NZM 2004, 785.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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