← Kolumnen 2024
Klimesch hat Recht

Hochwasser

Frage: Wir haben Häuser in den Landkreisen Unterallgäu, Neu-Ulm und Günzburg, die beim aktuellen Hochwasser überschwemmt wurden. Worauf muss ich achten, wenn ich eine Elementarversicherung habe?

Antwort: Durch Hochwasser und Überschwemmung verursachte Schäden sind von der Elementarversicherung abgedeckt, vgl. etwa § 4 Nr. 1 b) aa) VGB 2010. Achten Sie unbedingt auf die unverzügliche Schadensmeldung beim Versicherer! Denn die Verletzung der Pflicht zur unverzüglichen Schadensanzeige (vgl. etwa § 8 (2) a) bb) VGB A. 2010) kann zu einer Anspruchskürzung führen, vgl. Klimke, in: Prölss/Martin, VVG, § 8 VHB B. Rn 8.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

Ihr Fall liegt ähnlich?

Jetzt beraten lassen →