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Klimesch hat Recht

Neujahr - Brandschaden

Frage: In der oberen Wohnung ist es an Silvester zu einem Wohnungsbrand gekommen, der auf meine Wohnung übergegriffen hat. Haftet der Nachbar, auch wenn ihn an der Entstehung des Brandes kein Verschulden trifft?

Antwort: Ja! Bei Brandschäden oder Wasserschäden haften Wohnungseigentümer untereinander verschuldensunabhängig nach den Grundsätzen des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs gem. § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog, vgl. BGH, NJW 2014, 458.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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