← Kolumnen 2024
Klimesch hat Recht

Pflichtteil-Bombe

Frage: Meine Eltern haben ein Berliner Testament gemacht, sich gegenseitig zu Erben eingesetzt und mich als alleinigen Schlusserben bestimmt. Mein Vater ist nun verstorben, mein Bruder macht den Pflichtteil geltend. Kann ich den Pflichtteil drücken, wenn die Immobilien meinem Vater und meiner Mutter je zur Hälfte gehörten?

Antwort: Ja! Sie setzen bei der Bewertung der Immobilien an, vgl. OLG Hamm, ZEV 2024, 234: War der Erblasser nicht Alleineigentümer, sondern hat ihm nur ein Teil des Hauses bzw. der Eigentumswohnung gehört, ist wegen der eingeschränkten Verkehrsfähigkeit des Miteigentumsanteils ein Abschlag von 30 % vorzunehmen – pflichtteilsmindernd!

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

Ihr Fall liegt ähnlich?

Jetzt beraten lassen →