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Klimesch hat Recht

Pflichtteil-Kniff II

Frage: Unsere Eltern sind gestorben und haben mich als Alleinerben eingesetzt. Mein Bruder macht nun den Pflichtteil geltend. Gibt es Möglichkeiten, den Pflichtteil zu drücken, wenn ich meine Eltern jahrelang gepflegt habe?

Antwort: Ja, es gibt diverse „Kniffe“, den Pflichtteil zu erhöhen oder zu reduzieren! Hat eines von mehreren Kindern die Eltern längere Zeit gepflegt, sind diese Pflegeleistungen im Erbfall gem. § 2057a Abs. 1 Satz 2 BGB auszugleichen. Diese Ausgleichung findet – pflichtteilsmindernd – über § 2316 Abs. 1 BGB auch gegenüber dem Pflichtteilsanspruch des enterbten Bruders statt, vgl. Horn, in: Burandt/Rojahn, Erbrecht, § 2316 Rn 18.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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