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Klimesch hat Recht

Tagesordnung

Frage: Der Verwalter weigert sich, einen von mir vorgeschlagenen Tagesordnungspunkt (TOP) auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung zu nehmen. Darf er das?

Antwort: Nein! Als Wohnungseigentümer haben Sie ein Bezeichnungsrecht. Der Verwalter muss Ihre Anträge als TOP aufnehmen, vgl. OLG Frankfurt, ZMR 2009, 133; LG München I, ZWE 2011, 377. Nur wenn Ihr Thema völlig sachwidrig ist, kann der Verwalter die Aufnahme als TOP verweigern. Im Falle der pflichtwidrigen Ablehnung haben Sie einen klagbaren Anspruch gegen die WEG auf Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung mit Ihrem TOP, vgl. LG München I, a.a.O.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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