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Klimesch hat Recht

Verschenkte Immobilie

Frage: Meine Eltern haben im Jahre 1992 das Elternhaus auf meinen Bruder übertragen und sich das Wohnungsrecht vorbehalten. Zudem haben sie meinem Bruder im Herbst 2023 eine Eigentumswohnung überlassen. Nun sind meine Eltern verstorben. Stehen mir Ansprüche gegen meinen Bruder wegen der zu Lebzeiten verschenkten Immobilien zu?

Antwort: Ja! Auch Immobilien und Grundstücke, die vor dem Erbfall verschenkt wurden, können Ihr Erbe oder Ihren Pflichtteil mehren! Ihnen steht nämlich gem. § 2325 Abs. 1 BGB ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zu, vgl. Krätzschel/Falkner/Döbereiner, Nachlassrecht, § 17a Rn 4.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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