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Klimesch hat Recht

Erbschleicher

Frage: Meine beiden Geschwister haben meinen krebskranken und nach mehreren Schlaganfällen geschwächten Vater kurz vor seinem Tod zur Bank geschleift und eine Überweisung von mehreren Hunderttausend Euro an sich veranlasst („Plünderung des Kontos“). War die Geldüberweisung an meine Geschwister rechtens?

Antwort: Nein! Im geschilderten Fall war meine Kanzlei am Landgericht Memmingen (Az. 35 O 363/19) erfolgreich: die Überweisung muss wegen Sittenwidrigkeit der zugrundeliegenden Bankgeschäfte gem. § 138 BGB rückgängig gemacht werden, auch wenn Ihr Vater noch geschäftsfähig war, so auch BGH, ZEV 2023, 239; ZEV 2022, 677: „kein Ausnutzen der krankheitsbedingten Schwäche“.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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