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Klimesch hat Recht

Kleingarten

Frage: Der Vorstand unseres Kleingartenvereins hat sich bei mir beschwert, dass auf meiner Kleingartenparzelle Disteln und Brennnesseln wachsen und diese angeblich „ungepflegt“ sei. Hat er Recht?

Antwort: Nein! Nach § 3 Abs. 1 Satz 2 BKleinG sind die Belange des Naturschutzes bei der Bewirtschaftung des Kleingartens zu berücksichtigen. Vollsonnig stehende Brennnesseln sind die einzige Raupenfutterpflanze für Tagfalter wie Tagpfauenauge und Kleiner Fuchs. Für Schmetterlinge ebenfalls wertvoll: Faulbaum und Kreuzdorn. Der Faulbaum sollte in keinem Garten fehlen und ist erhältlich bei Dehner Gartencentern (Ingolstadt u.a.) und beim Gartencenter Seebauer (München). Mehr unter www.naturgarten-muenchen.de.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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