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Klimesch hat Recht

Nacherbschaft

Frage: Meine Großmutter hat meinen Onkel als (befreiten) Vorerben eingesetzt und mich als dessen Nacherben. Der Onkel hat einige Immobilien aus der Erbmasse verkauft und von dem Geld neue Immobilien hinzugekauft. Gehören der Verkaufserlös und die neu gekauften Immobilien zur Nacherbschaft?

Antwort: Tatsächlich ja! Nach § 2111 BGB setzt sich ihre Nacherbschaft sowohl am Verkaufserlös als auch an den aus Nacherbschaftsmitteln neu erworbenen Immobilien fort („Ersetzung“), vgl. OLG München, ZEV 2012, 669. Dabei hilft eine Beweislastumkehr gegen den Einwand, die Immobilien seien (auch) mit eigenen Mitteln erworben, vgl. Lang, in: Burandt/Rojahn, Erbrecht, § 2111 Rn 42.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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