← Kolumnen 2025
Klimesch hat Recht

Panzer

Frage: Ich bin Sammler von Militaria und habe in meinem Vorgarten einen Panzer aufgestellt. Nun habe ich vom Landratsamt eine Beseitigungsverfügung bekommen. Können Sie mir helfen?

Antwort: Nein! Ich habe zwar schon viele Beseitigungsanordnungen für Häuser „wegbekommen“ bzw. erfolgreich gegen solche geklagt, aber beim Panzer bin ich machtlos. Denn mangels optischer Unterordnung ist das wuchtige Trum nicht als Nebenanlage gem. § 14 BauNVO zulässig, zumal es auch der Eigenart des Wohngebiets widerspricht, vgl. VGH Mannheim, NVwZ-RR 1994, 72. Zudem liegt ein Verstoß gegen das Verunstaltungsverbot aus Art. 8 BayBO vor, vgl. Tiesel, BayVBl. 2025, 64.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

Ihr Fall liegt ähnlich?

Jetzt beraten lassen →