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Klimesch hat Recht

Erbrecht – Verkehrswertgutachten

Frage: Ich habe Pflichtteilsansprüche gegen den Alleinerben beim Landgericht Augsburg eingeklagt. Nun hat der gerichtlich bestellte Gutachter die Immobilien im Nachlass m.E. viel zu niedrig bewertet: allein nach dem sog. Sachwertverfahren: ein Reihenhaus in Dillingen soll laut Gutachter lediglich € 155.000,00 wert sein. Kann ich das gerichtliche Gutachten angreifen?

Antwort: Ja! Die Ermittlung des Verkehrswerts – zumindest auch: Stichwort „Kontrollberechnung“ – nach dem Vergleichswertverfahren ist zwingend geboten, vgl. OLG München, NJW-RR 1988, 429; Staudinger/Herzog, § 2311 Rn 221. Nur so ist eine Annäherung an den Markt und tatsächlich erzielbare Kaufpreise gewährleistet.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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