
Für Vermieter ist es ärgerlich, für Mieter mitunter bedrohlich: Wer seine Miete nicht oder nicht komplett überweist, kann laut Gesetz gekündigt werden. Was beim Zahlungsverzug zu beachten ist: Die Tipps des Rechtsexperten.
Nicht nur in München fällt es Mietern häufig schwer, die Miete vollständig und pünktlich zu bezahlen. Häufiger Grund für eine Kündigung durch den Vermieter sind daher nicht (vollständig) bezahlte Mieten.
Das Gesetz räumt dem Vermieter laut Bürgerlichem Gesetzbuch sowohl das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung als auch zur ordentlichen Kündigung mit Räumungsfrist ein.
Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn sich der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Monaten in Zahlungsverzug befindet und die offene Forderung eine Monatsmiete übersteigt. Ebenso ist eine fristlose Kündigung möglich, wenn der Mieter länger als zwei Monate zwei Monatsmieten schuldig bleibt.
Neben dem Recht zur fristlosen Kündigung wird aufgrund der Schwere der Pflichtverletzung stets auch eine ordentliche Kündigung möglich sein. Daher werden beide Kündigungen normalerweise miteinander verbunden.
Dies bedeutet für den Mieter, dass selbst wenn die strengeren Voraussetzungen der fristlosen Kündigung nicht vorliegen, er immer noch wirksam ordentlich gekündigt werden kann.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lässt auch die Nachzahlung der offenen Mieten das ordentliche Kündigungsrecht nur in extremen Ausnahmefällen entfallen.
Die Räumungsfrist liegt dann je nach Dauer des Mietverhältnisses zwischen drei und neun Monaten.
Vielen Mietern ist außerdem nicht bekannt, dass auch unpünktliche Mietzahlungen zu einer fristlosen Kündigung führen können.
Das Landgericht München I hält sechs verspätete Zahlungen für ausreichend, um hierauf eine Abmahnung zu stützen. Kommt es trotz Abmahnung weiter zu unpünktlichen Zahlungen, kann der Vermieter fristlos kündigen.
Entscheidend ist ausschließlich der Zeitpunkt des Eingangs der Miete auf dem Konto des Vermieters – und nicht der Zeitpunkt der Überweisung.
Der Mieter sollte daher am besten durch Einrichtung eines Dauerauftrages bei der Bank sicherstellen, dass die Mieten vollständig und pünktlich beim Vermieter eingehen.