Frage: Mein schwerreicher Vater hat mich damals über den Tisch gezogen! Ich war gerade einmal 20 Jahre alt und geschäftsunerfahren. Mein Vater hat mich unter dem Vorwand, dass er mir einen Sportwagen schenken wolle, zum Notar mitgenommen, wo ich jedoch einen Pflichtteilsverzicht unterschrieb. Steht mir ein Anteil am Millionenerbe zu oder bleibt mir nur der Ferrari?
Antwort: Der notarielle Pflichtteilsverzicht ist gem. § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig und damit nichtig, vgl. OLG Hamm, NJW 2017, 576. Jugendliche Unerfahrenheit, ein unwiderstehliches „Zuckerl“ und Täuschung ergeben eine toxische Mischung, vgl. Deutschmann, ErbR 2025, 878.