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Klimesch hat Recht

Neujahr – Wasserschaden

Frage: Ich habe zwei Wasserschäden in meiner Wohnungseigentumsanlage verursacht. Können mich die Eigentümergemeinschaft (WEG) und die darunter befindlichen Eigentümer verklagen?

Antwort: Nein, wenn ein versicherter Leitungswasserschaden vorliegt! Sowohl die WEG als auch ihr Nachbar müssen sich an die Gebäudeversicherung halten, BGH, ZMR 2007, 464. Die Treuepflicht unter Wohnungseigentümern verbietet Ihre Inanspruchnahme.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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