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Klimesch hat Recht

Ausflugsort

Frage: Wir sind zwei befreundete Gemeinderäte aus Schwaben/Allgäu und dem Oberland. Können wir das Geschäft in unseren Gemeinden beleben, indem wir für Ladeninhaber die Öffnung von Läden und Geschäften an Sonntagen ermöglichen?

Antwort: Ganz neu: ja! Das seit dem 1. August 2025 geltende, neue Bayerische Ladenschlussgesetz sieht in Art. 5 BayLadSchlG vor, dass Läden und Geschäfte in sog. Ausflugsorten an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen im Jahr für den Verkauf von Tourismusbedarf, also auch Lebensmittel und Getränke, öffnen dürfen, wenn der Gemeinderat eine entsprechende Rechtsverordnung beschließt, vgl. Fisch, BayVBl. 2025, 761.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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