Frage: Als Vermieter habe ich meinen Mietern wegen Eigenbedarfs zum 30.03.2026 gekündigt. Die Mieter wollen nun nicht ausziehen und berufen sich auf eine unterlassene Sozialauswahl. Sie seien eine Großfamilie mit 3 kleinen Kindern und einer alten Oma. Und nachdem wir mehrere Eigentumswohnungen haben, hätten wir dem Single aus der Nachbarwohnung kündigen müssen. Richtig?
Antwort: Nein! Anders als im Arbeitsrecht findet im Mietrecht gerade keine Sozialauswahl statt, vgl. AG München, ZMR 2022, 226. Der Vermieter muss nicht demjenigen Mieter kündigen, der von der Kündigung am wenigsten hart getroffen wird, vgl. BGH, NJW 1994, 2542.