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Klimesch hat Recht

Cannabis

Frage: In unserem Mietshaus und bei meiner besten Freundin in der Wohnungseigentumsanlage (WEG) kifft jeweils ein Mieter bzw. Eigentümer, also raucht Cannabis. Durch die Cannabisdämpfe entsteht eine echte Geruchsbelästigung im Treppenhaus und im Gemeinschaftsgarten; die Hasch-Schwaden ziehen sogar von unten in unsere Wohnung und unser Baby darf die Drogendämpfe einatmen! Legal?

Antwort: Nein! Wegen der erheblichen belästigenden Wirkung und wegen der drohenden Gesundheitsgefahren („Passivkiffen“) dürfen Cannabisdämpfe nicht nach außen dringen, sonst drohen Kündigung bzw. Entziehung des Wohnungseigentums, vgl. Klimesch/Walther, ZMR 2025, 961; so auch Geib, in BeckOGK, BGB, § 573 Rn 43.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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