Frage: Ich bin Eigentümer eines 1912 errichteten Altbaus. Kann ich mich gegen einen Bescheid des Bauamtes wehren, wonach ich binnen 4 Monaten die niedrigen Treppengeländer auf die Umwehrungshöhen der DIN 18065 anpassen muss – bis 12 m Absturzhöhe: 0,90 m, ab 12 m Höhe: 1,10 m?
Antwort: Unbedingt! Im geschilderten Fall war mein Eilantrag zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) erfolgreich, vgl. BayVGH, BayVBl. 2009, 637. Zwar kann die Baubehörde gem. Art. 54 Abs. 4 BayBO auch an bestandsgeschützte Häuser nachträgliche Anforderungen stellen. Es fehlt jedoch bei jahrzehntelanger unfallfreier Nutzung an der geforderten konkreten Absturzgefahr.