Frage: Meine Eltern sind verstorben, als vermeintliche Erbin spielt sich eine diese ehemals betreuende Erbschleicherin auf, die sich ein sittenwidriges Testament ergaunert hat, als meine Eltern dement, krank und schwach waren. Vor dem Amtsgericht Nördlingen – Nachlassgericht bin ich im Erbscheinverfahren unterlegen, weil ich einen schlechten Anwalt hatte. Kann ich noch was machen?
Antwort: Überraschend: ja! Die Entscheidung des Richters am Nachlassgericht im Erbscheinverfahren entfaltet keine Bindungswirkung für die streitige Gerichtsbarkeit, vgl. BGH, ZEV 2010, 468. Ihnen steht also der Gang zum zuständigen Landgericht – hier: Landgericht Augsburg – für die sog. Erbenfeststellungsklage offen.