Frage: Mein jüngst verstorbener Vater hat vor 15 Jahren erneut geheiratet und mehrere Immobilien, u. a. ein Mietshaus und ein Einfamilienhaus auf seine neue Ehefrau, meine Stiefmutter, überschrieben. Ich bin Alleinerbe, aber habe ich trotzdem Ansprüche wegen der verschenkten Immobilien?
Antwort: Ja! Ihnen steht auch als Alleinerbe wegen der verschenkten Immobilien ein Pflichtteilsergänzungsanspruch gem. § 2326 BGB gegen Ihre Stiefmutter zu, vgl. Horn, in: Burandt/Rojahn, Erbrecht, § 2326 Rn 1. Bei einer Schenkung unter Eheleuten profitieren Sie gem. § 2325 Abs. 3 Satz 3 BGB auch nach mehr als 10 Jahren von der damaligen Schenkung!