Frage: Meine Tante ist gestorben. Sie hat meine Mutter als Erbin zu ½ eingesetzt. Allerdings lebt meine Mutter nicht mehr. Habe ich Anspruch auf diesen Erbteil, auch wenn ich im Testament nicht ausdrücklich als Ersatzerbe benannt bin?
Antwort: Überraschend: evtl. ja! Ihre Einsetzung als Ersatzerbe nach Ihrer vorverstorbenen Mutter kann sich aus einer ergänzenden Testamentsauslegung ergeben, vgl. OLG München, ZErb 2017, 199. Wenn es Ihrer Tante nicht darauf ankam, gerade Ihre Mutter zu bedenken, sondern den entsprechenden Familienzweig („Stamm“), kann man Ihre Erbeinsetzung in das Testament „hineinlesen“, auch wenn Sie als Ersatzerbe nicht explizit genannt sind.