Frage: Kann ich dem Mieter kündigen, wenn ich mein Haus bzw. Eigentumswohnung verkaufen will und der Kaufpreisabschlag in vermietetem Zustand mehr als 15–20 % beträgt?
Antwort: Ja! Meine Räumungsklage für den Vermieter eines Hauses im Landkreis Dachau war erfolgreich, vgl. AG Dachau, ZMR 2024, 671. Das Haus war vermietet nur mit einem Abschlag von 26,77 % verkäuflich, der Vermieter durfte aufgrund dieses erheblichen Nachteils wegen wirtschaftlicher Verwertung gem. § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB kündigen. Meine Kanzlei hat „einen Kündigungsgrund aus seinem Dornröschenschlaf erweckt“ (SZ vom 05.09.2024).