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Klimesch hat Recht

Verwertungskündigung

Frage: Kann ich dem Mieter kündigen, wenn ich mein Haus bzw. Eigentumswohnung verkaufen will und der Kaufpreisabschlag in vermietetem Zustand mehr als 15–20 % beträgt?

Antwort: Ja! Meine Räumungsklage für den Vermieter eines Hauses im Landkreis Dachau war erfolgreich, vgl. AG Dachau, ZMR 2024, 671. Das Haus war vermietet nur mit einem Abschlag von 26,77 % verkäuflich, der Vermieter durfte aufgrund dieses erheblichen Nachteils wegen wirtschaftlicher Verwertung gem. § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB kündigen. Meine Kanzlei hat „einen Kündigungsgrund aus seinem Dornröschenschlaf erweckt“ (SZ vom 05.09.2024).

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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