Frage: Ich bin Eigentümer mehrerer Grundstücke in Kammeltal (Landkreis Günzburg). Zur Beseitigung von Schäden am Abwasserkanal hat die Gemeinde zur Abdichtung sog. Inliner eingezogen und fordert nun von mir einen Verbesserungsbeitrag in fünfstelliger Höhe. Zu Recht?
Antwort: Nein! In einem guten Vergleich beim Verwaltungsgericht Augsburg konnte meine Kanzlei für den Landwirt aus Kammeltal die Kostenlast um die Hälfte reduzieren. Eine „Inlinersanierung“ stellt keine Maßnahme der Verbesserung gem. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG dar, sondern ist bereits durch den gezahlten Herstellungsbeitrag abgegolten, soweit keine „Erneuerung“ vorliegt, vgl. BayVGH, BayVBl. 2010, 670.