Frage: Ich habe als seine zweite Frau meinen Mann in 2009 geheiratet, nun ist er verstorben. Er hat noch vor unserer Hochzeit testamentarisch seine Ex-Frau und deren Sohn als Erben eingesetzt. Kann ich das Testament anfechten?
Antwort: Ja! Nach § 2079 Satz 1 BGB besteht für Sie als pflichtteilsberechtigte Ehefrau die Möglichkeit der Testamentsanfechtung wegen der Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten. Allein der Umstand, dass Ihr Mann das alte Testament nicht geändert oder vernichtet hat, führt noch nicht dazu, dass Ihr Anfechtungsrecht nach § 2079 Satz 2 BGB entfällt, vgl. OLG München, ZEV 2024, 817.